Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, Abschnitt 2, SERA.2010 Verantwortlichkeiten verlangt, dass vor Beginn eines Flugs sich der verantwortliche Pilot eines Luftfahrzeugs mit allen verfügbaren Informationen, die für den beabsichtigten Flugbetrieb von Belang sind, vertraut zu machen hat. Die Flugvorbereitung für Flüge, die über die Umgebung eines Flugplatzes hinausgehen, und für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln hat eine sorgfältige Zurkenntnisnahme der verfügbaren aktuellen Wetterberichte und -vorhersagen zu umfassen, wobei Kraftstoffanforderungen und ein alternativer Flugverlauf für den Fall, dass der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden kann, zu berücksichtigen sind.
Für die Flugvorbereitung ist ein Flugdurchführungsplan notwendig. Dieser Plan kann mit klassischen Hilfsmitteln wie dem E6B Flight Computer oder nützlichen Apps erstellt werden. Als Anhänger des Kniebretts sowie Stift und Papier, erstelle ich für jeden Flug ein Flugdurchführungsplan. Eine Vorlage habe ich mir aus dem Internet heruntergeladen und errechne die Daten mit den Planungstools auf dieser Webseite.
Es sei darauf hingewiesen, dass die angebotenen Online Dienste zum Flugdurchführungsplan nicht ausreichend sind um die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vollständig zu erfüllen.